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Psychische Gefährdungsbeurteilung
Neben körperlichen Belastungen, beispielsweise durch Lärm oder durch langes Sitzen, können am Arbeitsplatz auch psychische Belastungen bestehen und sich (negativ) auf die Mitarbeitenden auswirken.
Arbeitgeber sind daher seit 2013 gesetzlich dazu verpflichtet (§5 ArbSchG) die psychischen Gefährdungen für ihre Mitarbeitenden zu beurteilen und in einer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten.
Sie wollen die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden fördern und psychische Belastungen reduzieren?
Sie möchten die gesetzliche Pflicht nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes erfüllen und darüber hinaus einen Gewinn für Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen erzielen?
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Produktionsausfall aufgrund von psychischen Erkrankungen.1
der deutschen Unternehmen führen bereits erfolgreich eine Gefährdungsbeurteilung durch.2
der AU-Tage sind im Jahr 2020 auf psychische Erkrankungen zurückzuführen.3
Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten Gefährdungen der Beschäftigten. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Die Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.
Die Erfahrung zeigt, dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor allem dann gewinnbringend ist, wenn die Mitarbeitenden in die Gefährdungsbeurteilung maximal mit einbezogen werden. Nur so können spezifische Maßnahmen abgeleitet werden, die akzeptiert und von der Belegschaft mitgetragen werden.
Wie die Gefährdungsanalyse konkret durchzuführen ist, darüber gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Oft bestehen Unsicherheiten bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Gerne beraten wir Sie zu den gesetzlichen Regelungen und zeigen Ihnen, wie Sie die gesetzliche Pflicht gewinnbringend nutzen können.
Die Gefährdungsbeurteilung sollte in Verbindung mit der Ableitung erforderlicher Schutzmaßnahmen und nach den dargestellten Prozessschritten durchgeführt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung sollte nicht nur eine lästige Pflicht darstellen, sondern kann gewinnbringend in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden.
Durchführung von Befragungen zur Analyse psychischer Belastungen
Durchführung von Arbeitsplatzbegehungen, Interviews und Fokusgruppen
Auswertung der Gefährdungsbeurteilung nach den GDA-Leitlinien
Ableitung spezifischer Handlungsempfehlungen/Maßnahmen
Evaluation der umgesetzten Maßnahmen
Begleitung der Prozesschritte

Ihre Vorteile im Überblick
… fördern Sie die mentale Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.
… stärken Sie die Bindung der Mitarbeitenden an Ihr Unternehmen und senken Ausfallzeiten.
… schaffen Sie – insbesondere bei Ihren Führungskräften – ein Bewusstsein für psychische Gesundheit.
… erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
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Quellen:
1 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (2021). Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit 2019. Online verfügbar unter: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitswelt-und-Arbeitsschutz-im-Wandel/Arbeitsweltberichterstattung/Kosten-der-AU/pdf/Kosten-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=4 [05.01.2022].
2 Arps, W.; Lüerßen, H. et al. (2019). BGM im Mittelstand 2019/2020. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement in Zeiten der digitalen Transformation. Online verfügbar unter: https://www. tk. de/resource/blob/2080176/d2a3ef84023b03bcbcb5248afd509aeb/bg m-im-mittelstand-2019-2020-digitale-transformation-data. pdf [05.01.2022].
3 Knieps, F. & Pfaff, H. (2021). Krise, Wandel, Aufbruch. BKK Gesundheitsreport 2021. Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft.
4 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (2011): DGUV Vorschrift 2. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Online verfügbar unter: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1195 [05.01.2022].