Psychische Gefährdungsbeurteilung

Erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht nach §5 ArbSchG und erzielen Sie darüber hinaus einen Gewinn für Mitarbeitende und Unternehmen.

Neben körperlichen Belastungen, beispielsweise durch Lärm oder durch langes Sitzen, können am Arbeitsplatz auch psychische Belastungen bestehen und sich (negativ) auf die Mitarbeitenden auswirken.

Arbeitgeber sind daher seit 2013 gesetzlich dazu verpflichtet (§5 ArbSchG) die psychischen Gefährdungen für ihre Mitarbeitenden zu beurteilen und in einer  Gefährdungsbeurteilung festzuhalten.

Sie wollen die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden fördern und psychische Belastungen reduzieren?

Sie möchten die gesetzliche Pflicht nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes erfüllen und darüber hinaus einen Gewinn für Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen erzielen?

Sie suchen professionelle Unterstützung für das Thema psychische Gefährdungsbeurteilung?

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Produktionsausfall aufgrund von psychischen Erkrankungen.1

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der deutschen Unternehmen führen bereits erfolgreich eine Gefährdungsbeurteilung durch.2

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der AU-Tage sind im Jahr 2020 auf psychische Erkrankungen zurückzuführen.3

Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten Gefährdungen der Beschäftigten. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Die Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.
DGUV (2011)
Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilung

Die Erfahrung zeigt, dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor allem dann gewinnbringend ist, wenn die Mitarbeitenden in die Gefährdungsbeurteilung maximal mit einbezogen werden. Nur so können spezifische Maßnahmen abgeleitet werden, die akzeptiert und von der Belegschaft mitgetragen werden.

Wie die Gefährdungsanalyse konkret durchzuführen ist, darüber gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Oft bestehen Unsicherheiten bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Gerne beraten wir Sie zu den gesetzlichen Regelungen und zeigen Ihnen, wie Sie die gesetzliche Pflicht gewinnbringend nutzen können.

Die Gefährdungsbeurteilung sollte in Verbindung mit der Ableitung erforderlicher Schutzmaßnahmen und nach den dargestellten Prozessschritten durchgeführt werden.

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Die Gefährdungsbeurteilung sollte nicht nur eine lästige Pflicht darstellen, sondern kann gewinnbringend in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden.

Finden Sie jetzt heraus, wie wir Sie dabei unterstützen können.
Aus unserer langjährigen Arbeit verfügen wir über eigene wissenschaftlich abgesicherte Instrumente zur Durchführung der PGB. Unsere Materialien orientieren sich dabei an der Leitlinie zur Gefahrenerhebung der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie). Beispielsweise deckt unser eigens entwickelte Fragebogen zuverlässig alle psychischen Gefährdungen gemäß der GDA-Leitlinie ab. Auf Wunsch stellen wir Ihnen Materialien zur Verfügung und passen diese an Ihre individuellen Bedürfnisse an. Unser Repertoire an Materialien umfasst neben dem Fragebogen auch Leitfäden zur Durchführung von Interviews und Fokusgruppen, Bewertungssysteme, Handlungsempfehlungen sowie einen Maßnahmenkatalog. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Buch.
Unser Leistungsangebot umfasst u.a.:

Durchführung von Befragungen zur Analyse psychischer Belastungen

Durchführung von Arbeitsplatzbegehungen, Interviews und Fokusgruppen

Auswertung der Gefährdungsbeurteilung nach den GDA-Leitlinien

Ableitung spezifischer Handlungsempfehlungen/Maßnahmen

Evaluation der umgesetzten Maßnahmen

Begleitung der Prozesschritte

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Ihre Vorteile im Überblick

Durch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in Ihrem Unternehmen und die Ableitung entsprechender Maßnahmen …

… fördern Sie die mentale Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.

… stärken Sie die Bindung der Mitarbeitenden an Ihr Unternehmen und senken Ausfallzeiten.

… schaffen Sie – insbesondere bei Ihren Führungskräften – ein Bewusstsein für psychische Gesundheit.

… erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Sie möchten eine psychische Gefährdungsbeurteilung einführen,
oder Ihre bestehende verbessern?

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Quellen:

1 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (2021). Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit 2019. Online verfügbar unter: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitswelt-und-Arbeitsschutz-im-Wandel/Arbeitsweltberichterstattung/Kosten-der-AU/pdf/Kosten-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=4 [05.01.2022].

2 Arps, W.; Lüerßen, H. et al. (2019). BGM im Mittelstand 2019/2020. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement in Zeiten der digitalen Transformation. Online verfügbar unter: https://www. tk. de/resource/blob/2080176/d2a3ef84023b03bcbcb5248afd509aeb/bg m-im-mittelstand-2019-2020-digitale-transformation-data. pdf [05.01.2022].

3 Knieps, F. & Pfaff, H. (2021). Krise, Wandel, Aufbruch. BKK Gesundheitsreport 2021. Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft.

4 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (2011): DGUV Vorschrift 2. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Online verfügbar unter: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1195 [05.01.2022].