Evidenzbasierte Psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB)

Der Anteil und die Vielfalt psychischer Arbeitsbelastungen und -anforderungen haben in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Im Zuge dessen wurde 2013 das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erneuert. Seither sind Arbeitgeber in Deutschland dazu verpflichtet, neben den physischen Risiken eines Arbeitsplatzes auch die psychischen Gefährdungen für ihre Beschäftigten zu beurteilen und in einer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten. Ferner ist es gesetzlich verpflichtend, aus den erfassten Gefährdungen entsprechende Maßnahmen abzuleiten und diese umzusetzen. Die Vorgaben für Arbeitgeber zur Umsetzung sind jedoch kaum verbindlich geregelt. So ist z.B. nicht eindeutig vorgeschrieben, wie die Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen im Betrieb durchgeführt werden soll.

Gerne beraten wir Sie zu den gesetzlichen Regelungen und begleiten Sie bei der Erstellung und Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung. Hierbei kommen auf Wunsch eigens von uns entwickelte und wissenschaftlich abgesicherte Instrumente zum Einsatz. Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Leistungen.

Mehr zur Durchführung einer evidenzbasierten psychischen Gefährdungsbeurteilung erfahren Sie auch in unserem Buch.

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